„Ich verkaufe an Endkunden, mich betrifft das nicht": So denken viele Shop-Betreiber. In drei Punkten stimmt das nicht.
1. Sie haben mehr B2B-Kunden, als Sie denken
Sobald ein Unternehmen bei Ihnen bestellt (der Wiederverkäufer, das Büro, das Ausstattung ordert, der Stammkunde mit USt-IdNr.), ist der Umsatz inländisches B2B und fällt unter die E-Rechnungspflicht, nach dem Zeitplan der Ausstellungspflicht. Wer diese Rechnungen heute schon als ZUGFeRD erzeugt, muss 2027/2028 nichts umstellen.
2. Empfangen müssen Sie schon jetzt
Seit Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen Ihrer Lieferanten empfangen und verarbeiten können. Hosting, Großhandel, Agentur: Diese Rechnungen kommen zunehmend als strukturierte E-Rechnung, und Sie müssen sie GoBD-konform archivieren.
3. Ihre Buchhaltung will strukturierte Daten
Unabhängig von jeder Pflicht: Steuerberater arbeiten mit DATEV, und nichts spart mehr Zeit (und Honorar) als ein sauberer Buchungsstapel-Export statt eines Schuhkartons voller PDFs. Strukturierte Rechnungsdaten sind hier kein Bürokratie-Aufwand, sondern eine Arbeitsersparnis.
Der einfache Weg
Für einen Shopify-Shop lässt sich das komplett automatisieren: Eine App erzeugt bei jeder Bestellung die Rechnung als konformes ZUGFeRD-Dokument mit lückenloser Nummer, versendet sie automatisch an den Kunden, erstellt bei Erstattungen die Gutschrift und exportiert das Rechnungsregister für den Steuerberater. Einmal fünf Minuten einrichten, danach läuft es unsichtbar mit.