Die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ist in Deutschland bereits Realität. Sie kommt nicht, sie ist da; nur die Ausstellungspflicht wird schrittweise scharf geschaltet.
Seit 1. Januar 2025: Empfangen können ist Pflicht
Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit Anfang 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen im strukturierten Format (EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und zu verarbeiten. Dafür gibt es keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Praktisch genügt zunächst ein E-Mail-Postfach; verarbeiten und revisionssicher archivieren müssen Sie die Rechnungen trotzdem.
Bis Ende 2026: Übergangsfrist für die Ausstellung
Wer Rechnungen an Geschäftskunden stellt, darf noch bis Ende 2026 Papier oder einfache PDFs verwenden. Ein einfaches PDF gilt dabei ausdrücklich nicht als E-Rechnung: Es fehlen die strukturierten Daten.
Bis Ende 2027: Verlängerung für kleinere Unternehmen
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen die Übergangsregelung ein Jahr länger nutzen, also bis Ende 2027.
Ab 2028: Volle Pflicht
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen ausgestellt werden.
Was heißt das für Händler?
Warten lohnt sich nicht. Wer heute schon ZUGFeRD- oder XRechnung-konforme Rechnungen erzeugt, erfüllt die Empfangs- und Ausstellungsseite in einem Zug, spart sich die Umstellung unter Zeitdruck und liefert Geschäftskunden jetzt schon das Format, das deren Buchhaltung ohnehin bevorzugt.